Behandlungsfehler: Gelenk- und Schleimbeutelentzündung nach rechtswidriger Spritzentherapie
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 11. März 2024OLG Hamm, Urt. V. 15.02.2022, Az.: 26 U 21/21
Schmerzensgeld: 25.000,00 €
Hintergrund: Die damalige Klägerin erlitt eine Gelenkentzündung sowie Schleimbeutelentzündung am Ellenbogen nach Spritzentherapie aufgrund eines Tennisarmes. Die Klägerin wurde nur unzureichend über die mit der Spritzentherapie verbundenen Risiken aufgeklärt, sodass sie keine wirksame Einwilligung in die Therapie erteilen konnte. Der Eingriff war somit rechtswidrig.
Die Klägerin durchlebte einen langwierigen und komplikationsbehafteten Krankheitsverlauf mit einer nachfolgenden schmerzhaften Operation und zahlreichen Folgebehandlungen sowie eine langwierige ambulante Rehabilitation.
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