Banken müssen Provisionen offenlegen
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. April 2007Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Bankkunden weiter gestärkt: Eine Bank müsse die Kunden über Rückvergütungen aufklären, damit sie beurteilen können, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
Mit dem Urteil vom 19. Dezember 2006 – XI ZR 56/05 entschied der BGH, dass eine Bankkundin nach Kursverlusten ihr Geld Zug um Zug gegen Rückgabe der erworbenen Fondsanteile zurückerhält, weil die Bank sich ohne Wissen der Anlegerin einen Teil der Verwaltungsgebühren von der Fondsgesellschaft bezahlen ließ (sogenannte Kickback-Zahlungen).
Das Urteil kann weitreichende Folgen haben. Schließlich sind verdeckte Provisionen „gängige Praxis“, zitiert die Süddeutsche Zeitung einen Sprecher des Fondsverbands BVI.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.