Bank darf nicht erbrechtlich beraten
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. März 2008Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 9.11.2006 – 4 U 174/05 – klargestellt, dass Banken keine erbrechtliche Beratung vornehmen dürfen.
Im zugrundeliegenden Fall mahnte die Rechtsanwaltskammer eine Bank ab, welche eine Kundin hinsichtlich ihres Testaments beraten hatte. Das OLG Karlsruhe bestätigte den Anspruch auf Unterlassung gegen die Bank, da eine nach dem Rechtsberatungsgesetz unzulässige Rechtsberatung vorliege.
Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil Banken aufgrund ihres eigenen Interesses daran, das Kundenvermögen auch nach dem Erbfall weiter verwalten zu dürfen, keine unabhängige Beratung gewährleisten können.
Leider kommt es in der Praxis dennoch häufig vor, dass Banken versuchen, sich in die Regelung des Letzten Willens einzumischen. Nicht selten bemühen sie sich um eine Einsetzung als Testamentsvollstrecker. Für die Bank ist das ein lohnendes Geschäft, weil sie als Verwalterin dafür sorgen kann, dass der Nachlass bei ihr angelegt bleibt oder wird.
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