Allgemein

AG Düsseldorf: Kein Schadensersatz ohne Nachfristsetzung – das gilt auch beim Leasingvertrag!

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 27. März 2012

Endet der Leasingvertrag, verlangen Leasingbank und Händler oft saftige Nachzahlungen für tatsächliche oder vermeintliche Schäden am Fahrzeug. Wenn sie dem Leasingnehmer keine Möglichkeit geben, diese Schäden selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, ist der Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.

In der von Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen erstrittenen Entscheidung stellt das AG Düsseldorf klar, dass § 281 Abs. 1 S. 1 BGB auch auf Leasingverträge Anwendung findet und entgegenstehende AGB-Klauseln nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind (Urteil vom 22.03.2012, Az. 51 C 9949/11).

Entsprechende Entscheidungen haben auch das AG Blomberg und das AG Zerbst getroffen (Link: Keine Nachzahlung für Schäden bei Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung).

Leasingkunden, die von einer erheblichen Nachforderung betroffen sind, bieten wir eine kostenlose Vorprüfung des Leasingvertrags und der Leasingabrechnung an.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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