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Mitarbeiter/in für die Bereiche Buchhaltung und allgemeine Verwaltung gesucht für unseren Standort in Kaarst

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 16. Januar 2018

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/einen Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Buchhaltung und die allgemeine Verwaltung (Teilzeit, 20 Stunden).

Sie

  • sind ausgebildete/r Industrie- oder Bürokauffrau/-mann oder Buchhalter/in oder Steuerfachangestellte/r,
  • können mit den Programmen Excel und Word umgehen,
  • kennen sich aus mit der Buchhaltung
  • sind vertraut mit allen einschlägigen Themen wie Bankauszüge, Zahlungen, Umsatzsteuer-VA, Zusammenfassender Meldung, etc.
  • verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und sind in der Lage anfallende Aufgaben der Buchhaltung und der allgemeinen Verwaltung schnell und effizient zu erledigen,
  • sind teamfähig, arbeiten aber auch gerne selbstständig,
  • arbeiten sorgfältig, verlässlich und strukturiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Wir sind eine moderne, erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei und arbeiten an drei Standorten (Kaarst, Neuss, Krefeld).

Für unsere Mandanten – Privatpersonen und Unternehmen – lösen wir juristische Probleme aus allen wesentlichen Fachbereichen.

Unsere Philosophie: Wir begeistern unsere Mandanten.

Sie erfüllen die wesentlichen Anforderungen und möchten uns kennenlernen?

Dann zögern Sie nicht und bewerben sich bei uns:

personal@breuer.legal

Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte PartGmbB
Giemesstraße 1a
41564 Kaarst

Tel.: 02131-9665-0

Ihr Ansprechpartner:

Leonhard Breuer

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Mehr zu uns finden Sie unter www.breuer.legal

Sie können dieses Stellenangebot als PDF herunterladen und ausdrucken.

Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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