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Mitarbeiter/in für unsere Standorte Kaarst und Krefeld gesucht!

Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 19. Februar 2016

Für unsere Büros in Kaarst und Krefeld suchen wir, die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner Rechtsanwälte, zur Verstärkung und Ausbau unserer Insolvenzabteilung ab sofort eine/n

Rechtsanwaltsfachangestellte/n oder Steuerfachangestellte/n

oder Insolvenzsachbearbeiter/in

Wir sind eine führende Rechtsanwaltskanzlei am linken Niederrhein – mit Büros in Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts.

Als Mitarbeiter/in der Insolvenzverwaltung gehört zu Ihren überwiegenden Aufgaben die Sachbearbeitung von Teilbereichen der Insolvenzverwaltung, insbesondere Insolvenztabelle und -buchhaltung und allgemeine Organisation.

Es erwarten Sie eine gründliche Anlernphase, Weiterbildungsmöglichkeiten und Perspektiven an einem modernen Arbeitsplatz in einem freundlichen Umfeld.

Wenn Sie

  • mit den Programmen Excel, MS-Word und bestenfalls Winsolvenz.p3 umgehen können,
  • Grundlagen der Buchhaltung kennen,
  • idealerweise bereits praktische Erfahrung in der Insolvenzverwaltung gesammelt haben,
  • teamfähig sind, aber auch gerne selbstständig arbeiten,
  • sorgfältig, verlässlich und strukturiert arbeiten,

freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte richten an:
Szary, Breuer, Westerath & Partner Rechtsanwälte
z. Hd. Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Giemesstr. 1a
41564 Kaarst

Die Stellenanzeige zum Download und Ausdrucken

 

 

Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Kostenlose Sofort-E-Mail an Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel. 02131/966569

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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