Allgemein | Inkasso | Insolvenzrecht

Maßnahmen gegen Forderungsausfälle

Rechtsanwalt Gerd Bekaan am 7. November 2009

Welcher Unternehmer kennt die Situation nicht: Den Auftrag hat er bestens ausgeführt, doch die Bezahlung lässt auf sich warten. Manchmal wird vom Kunden versichert, dass „die Zahlung praktisch schon veranlasst wurde und ganz sicher bald kommt.“
Unschön allerdings, dass oft genug trotzdem nicht bezahlt wird. Bis sich eines Tages ein Insolvenzverwalter meldet und sich herausstellt, dass die eigenen Ansprüche praktisch wertlos geworden sind.

» Was kann man schon vor Auftragserteilung tun?
Schon vor Auftragserteilung können die Weichen für eine Zahlungssicherung gestellt werden. Die Bonität ist anhand von Auskunfteien und anderer Informationsquellen laufend zu prüfen. Kommen aus der Buchhaltung Informationen über einen Zahlungsverzug und vom Vertrieb Meldungen über ungewöhnlich umfangreiche Neuaufträge, sollte dies zumindest weitere Erkundigungen nach sich ziehen.
Die eigenen Allgemeinen Ge­schäfts­be­dingungen und sons­tigen Vertragsinhalte sind auf jeden Fall mit bestimmten insolvenzfesten Inhalten zu versehen. Fach­kompetente Beratung ist vor Vertragsabschluss geboten. Wer möchte schon erst von einem Insolvenzverwalter erfahren müssen, dass die vermeintlichen eigenen Rechte und Sicherheiten einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten?

» Die Zeichen für eine Zahlungsgefährung verdichten sich

Jetzt gilt es, im Wettlauf der Gläubiger nicht hinterherzulaufen. Besonders wichtig hierbei: In diesem Stadium kann es mitunter gefährlich sein, noch Zahlungen eines Kunden entgegenzu­nehmen. Anfechtung in der Insolvenz bedeutet, dass ein später eingesetzter In­sol­-
venz­ver­walter erlangte Beträge, obwohl sie Ihnen zustanden, von Ihnen herausverlangen kann. Eine anwaltliche Be­ratung erspart Ihnen diese schmerzliche Erfahrung und zeigt gleichzeitig die richtigen Wege und Mittel zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte auf. Umgehendes Handeln ist geboten.

» Der Kunde ist insolvent.
Jetzt sind Ihre Rechte und Sicherheiten gegenüber einem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Diese streitig zu stellen, gehört zu seinen Aufgaben. Unsere Insolvenzrechtler stehen Ihnen jetzt zur Seite.

» Keine Chance mehr?
Ist Ihr Kunde insolvent, muss es der Geschäftsführer noch lange nicht sein. Die Überprüfung von Direktansprüchen gegen die handelnden Personen Ihres Kunden gehört für uns daher zum Standard.  Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Rechtsanwalt Gerd Bekaan
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Gerd Bekaan
Tel. 02151/65481-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert