Beschleunigt klagen im Urkundenprozess
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 14. Mai 2012Das Urkundenverfahren bietet die Möglichkeit, zügig und ohne aufwendige Beweisaufnahme ein vorläufig vollstreckbares Urteil zu erhalten. Der Urkundenprozess ist zulässig, wenn die Forderung durch Urkunden belegt werden kann, zum Beispiel einen Vertrag. Kläger und Beklagter dürfen als Beweismittel nur Urkunden vorlegen oder Parteivernehmung beantragen (§ 595 Abs. 2 ZPO). Zeugenaussagen, richterlicher Augenschein, Sachverständigenbeweis und Parteivernehmung […]