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Kunde widerruft – VW: Bekommst Geld zurück, kannst Auto behalten!

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 27. Juni 2017

Nach dem Widerruf eines Darlehensvertrages erhielt der Kunde ein kurioses Angebot von Volkswagen Financial Services.

Der Kunde war Verbraucher. Er hatte das finanzierte Auto zwei Jahre lang gefahren und dann den Finanzierungsvertrag widerrufen.

Der Widerruf war noch möglich, weil die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter Pflichtangaben nicht zu laufen begonnen hatte.

Auf seine Klage hin bot VW ihm ein Vergleichsangebot an:

  • Er muss keine Restzahlung leisten.
  • Er bekommt die gezahlte Anzahlung zurück.
  • Er bekommt auch die gezahlten Raten zurück.
  • Und: Er darf das Auto behalten!

Dafür wollte VW, dass der Kunde eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreibt, damit niemand von dem Problem erfährt:

Die Verträge der Volkswagen Financial Services sind widerrufbar, weil gesetzliche Pflichtangaben fehlen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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