Verkehrsrecht | Verwaltungsrecht

KFZ-Zulassung trotz Eintrag

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 27. November 2017

Ist ein Fahrzeug in eine Fahndungsdatenbank (SIS/Sirene/EUCARIS) eingetragen, verweigert das Straßenverkehrsamt oft die Zulassung. Der Käufer hat zwei Möglichkeiten: Er kann vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Zulassung erzwingen.

SIS und EUCARIS

Wird ein Zulassungsantrag gestellt, prüft das Straßenverkehrsamt regelmäßig, ob ein Suchvermerk zu dem Fahrzeug gespeichert ist.

Ein solcher Eintrag kann über das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS oder über das Schengener Informationssystem (SIS) erfolgen, dessen nationale Funktionsstelle (SIRENE) in Deutschland das Bundeskriminalamt ist.

In diesen Fahndungs- und Informationssystemen können europäische Polizei- und Straßenverkehrsbehörden eintragen, wenn ein Fahrzeug zur Sicherstellung ausgeschrieben ist.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb von Fahrzeugen möglich, die zuvor Gegenstand krimineller Handlungen waren.

Hat ein Vorbesitzer das Fahrzeug erlangt, indem er einen Scheckbetrug beging oder das Fahrzeug im Rahmen eines Leasings unterschlug, kann ein Käufer, der davon nichts weiß, das Fahrzeug legal kaufen und das Eigentum wirksam erwerben (§ 932 BGB).

Ausgeschlossen ist der gutgläubige Erwerb nur bei gestohlenen Fahrzeugen.

Es ist also wichtig, im Einzelfall genau zu prüfen und zu unterscheiden.

Recht auf Rücktritt

Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine internationale Fahndungsausschreibung ein Rechtsmangel und berechtigt zum Rücktritt (Urteil vom 18.01.2017, Aktenzeichen VIII ZR 234/15). Diese Rechtsprechung hilft dem Käufer, wenn er zurücktreten will und der Kaufpreis beim Verkäufer rückholbar ist.

Anspruch auf Zulassung

Liegen alle sonstigen Zulassungsvoraussetzungen vor, muss die Straßenverkehrsbehörde ein gutgläubig erworbenes Fahrzeug in Deutschland zulassen, auch wenn es in einem anderen Land zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Insbesondere kann vom Halter nicht erwartet werden, im Ausland zu klagen.

Notfalls kann er die Straßenverkehrsbehörde beim deutschen Verwaltungsgericht verklagen.

So verurteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 12.02.2014 eine Straßenverkehrsbehörde, ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zuzulassen, das von französischen Behörden wegen eines Scheckbetruges im SIS zur Fahndung ausgeschrieben war (Aktenzeichen:8 K 4768/13).

Nicht immer ist eine Klage erforderlich. Oft ist es möglich, mit dem Straßenverkehrsamt außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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