Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Restwert-Leasing „mehr als unfair“

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 18. März 2010

Auto-Experte Professor Ferdinand Dudenhöffer hat das Landgericht Mönchengladbach für sein Urteil zum Restwert-Leasing gelobt. Er warnt Verbraucher generell vor Restwert-Leasingverträgen.

„Der Privatkäufer kann die zukünftigen Gebrauchtwagenpreise nicht einschätzen. Damit besteht das hohe Risiko, dass ein überhöhter Restwert in den Leasingvertrag genommen wird und zum Schluss eine hohe Nachforderung kommt. Einen überhöhten Restwert kann der Privatkunde nicht einschätzen -€“ aber er wird mit der niedrigen Monatsrate geködert. Das ist mehr als unfair“, so Dudenhöffer im Interview mit Tembiz [Update vom 13.11.2013: Link nicht mehr verfügbar].

Er habe „Sympathie“ für das Urteil: „Nach meiner Meinung brauchen wir hier deutlich mehr Verbraucherschutz -€“ und das Landgericht Mönchengladbach geht da in die richtige Richtung.“

Dudenhöffer ist Professor an der Universität Duisburg-Essen und dort Direktor des Center Automotive Research (CAR).

Durch die von uns erstrittene Entscheidung (LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, Aktenzeichen 265/09) wurde die Restwertgarantieklausel der GMAC, Hausbank von Opel, für unwirksam erklärt. Dies bedeutet für Leasingkunden, dass sie zum Vertragsende keine Nachzahlung für einen niedrigen Restwert leisten müssen.

Falls Sie mit unfairen Nachforderungen oder dubiosen Vertragsklauseln konfrontiert werden, bieten wir Ihnen an, Ihren Leasingvertrag und die Leasingabrechnung zu überprüfen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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