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Verbraucherschutzministerin warnt vor Restwert-Leasing

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 2. Mai 2010

Die verbreiteten Restwert-Leasingverträge sind für die Kunden gefährlich. Oft drohen hohe Nachzahlungen zum Vertragsende. Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU) warnt vor den Risiken.

„Leasingverträge werden auch bei Verbrauchern immer beliebter. Fast ausschließlich angeboten wird von der Branche das Finanzierungsleasing als eine Alternative zum finanzierten Kauf. Oftmals handelt es sich dabei allerdings um die teurere Variante, so dass sehr genau aufgepasst werden muss“, erklärt Merk in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp.

Kunden sollen Restwert garantieren

Bei einem Leasingvertrag mit Restwert-Abrechnung muss der Kunde dafür einstehen, dass das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem vordefinierten Preis weiter verkauft werden kann.

„Problematisch ist also, dass der Kunde das spätere Verkaufsrisiko mitträgt“, so Merk. Wird der kalkulierte Restwert nicht erreicht, muss der Kunde gegenüber der Leasingbank die Differenz ausgleichen – oft mehrere tausend Euro.

Die Hersteller kennen den Gebrauchtwagenmarkt und können ihn durch Gestaltung der Neuwagenpreise, Finanzierungskonditionen, Werbemaßnahmen, Produktqualität und Modellpolitik beeinflussen.

Die Kunden haben diese Möglichkeiten nicht, erläutert Auto-Experte Professor Ferdinand Dudenhöffer: „Damit besteht das hohe Risiko, dass ein überhöhter Restwert in den Leasingvertrag genommen wird und zum Schluss eine hohe Nachforderung kommt. Einen überhöhten Restwert kann der Privatkunde nicht einschätzen -€“ aber er wird mit der niedrigen Monatsrate geködert. Das ist mehr als unfair.“

So kann es dazu kommen, dass Leasingkunden an die Leasingbanken der Hersteller Nachzahlungen für Wertverluste leisten sollen, die die Hersteller selbst durch schlechte Unternehmenspolitik und Qualitätsmängel verursacht haben.

Gerichtliche Verfahren anhängig

Die Rechtsanwaltskanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner vertritt viele Mandanten, die sich außergerichtlich und gerichtlich gegen die Nachforderungen der Leasingbanken wehren.

Dabei konnte im Januar vor dem Landgericht Mönchengladbach ein erster Erfolg erzielt werden. Die Richter erklärten die Restwertgarantieklausel der GMAC Leasing GmbH, Hausbank von Opel, für unwirksam (LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, Az. 3 O 265/09).

Inzwischen stehen auch die Leasingverträge von Toyota auf dem Prüfstand.

GMAC hat unterdessen gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf steht aus. Die Kanzlei Szary & Partner hat für weitere Mandanten beim Landgericht Mönchengladbach und beim Landgericht Landshut Klage eingereicht.

Fehlende Aufklärung und überhöhte Restwertkalkulation

In den Verträgen werden die Kunden oft nicht hinreichend über die Risiken des Restwert-Leasings aufgeklärt. außerdem setzen einige Händler und Banken überhöht kalkulierte Restwerte ein.

Betroffene sollten ihre Verträge rechtlich überprüfen lassen und sich gegen Nachforderungen zur Wehr setzen. Jeder Fall muss einzeln geprüft und nötigenfalls gerichtlich geklärt werden. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Klicken Sie hier, um Ihren Leasingvertrag und die Leasingabrechnung zu überprüfen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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