Checkliste für Arbeitszeugnisse
Rechtsanwalt Ralf Klingen am 19. Mai 2017Beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses kann eine Gliederung helfen, nichts Wichtiges zu vergessen.
Ein Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus 17 Abschnitten.
- Einleitung (Name, Eintrittsdatum)
- Werdegang (Karriere im Unternehmen)
- Aufgabenbeschreibung
- Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsbefähigung
- Fachwissen
- Arbeitsweise
- Arbeitserfolg
- Erfolgsbeispiele
- Führungsleistung
- Leistungszusammenfassung (=Gesamtnote)
- Verhalten intern
- Verhalten extern
- Sonstiges Verhalten
- Beendigungsgrund
- Dankes- und Bedauernsformel
- Zukunftswünsche
Arbeitgeber sollten zur Vermeidung unnötiger Zeugniskorrekturen (oder gar Rechtsstreitigkeiten darüber) diese Punkte im Text anpsrechen.
Arbeitnehmer sollten ihr Arbeitszeugnis auf Vollständigkeit prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur verlangen.
Rechtsberatung:
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