Behandlungsfehler: Teilamputation der rechten Hand wegen zu spät behandelter Ischämie
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 5. Februar 2024LG Bochum, Urt. v. 30.01.2019, Az.: 6 O 370/16
Schmerzensgeld: 50.000,00 €
Hintergrund: Der damalige 41-jährige Kläger war Diabetes-Patient mit zugleich chronischem Verschluss der Arteria ulnaris (Ellenarterie). Im Behandlungsverlauf verpassten es die damaligen Behandler eine dringend erforderliche gefäßinvasive Maßnahme rechtzeitig durchzuführen. Es stellte sich eine Ischämie und eine damit verbundene Minderdurchblutung in der rechten Hand ein. Dem Patienten mussten daraufhin der Daumen, Zeigefinger und der obere Teil des Mittelfingers der rechten Hand amputiert werden. Die Hand war in der Folge kaum noch funktionsfähig und nur noch als Beihand zu gebrauchen. Er trug fortan eine kosmetische Prothese ohne Funktionalität. Dieser Verlauf wäre nach den Feststellungen des Gerichts im Falle eines fachgerechten Vorgehens wahrscheinlich vermeidbar gewesen.
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