Behandlungsfehler: Nichterkennen eines Melanoms
Rechtsanwalt Tobias Freymann am 25. Januar 2024LG Köln, Urt. v. 07.03.2023, Az.: 3 O 125/20
Schmerzensgeld: 120.000,00 €
Hintergrund: Nichterkennen einen Melanoms hinter dem Ohr durch den Hautarzt, hierdurch kam es zu einer Metastasierung in Lymphknoten, Lunge, Leber und Knochen. Die noch junge Klägerin litt zudem erheblich unter den Nebenwirkungen der erforderlichen Krebsmedikamente (u.a. Polyneuropathie). Die Klägerin wurde in der Folge pflegebedürftig und zu 100 % schwerbehindert. Sie leidet unter der schlechten weiteren Überlebensprognose. Ohne den Behandlungsfehler wären die erheblichen gesundheitlichen Folgen für die Klägerin möglicherweise nicht eingetreten.
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