Sozialrecht

SG Düsseldorf: Jobcenter Neuss bezahlt möglicherweise zu wenig Miete

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 8. Oktober 2019

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Mietobergrenzen der Jobcenter Neuss, Remscheid und Solingen zu gering sind, da sie nicht auf einem „schlüssigen Konzept“ beruhen.

Danach soll in Kaarst (Rhein-Kreis Neuss) für einen 3-Personenhaushalt anstelle einer monatlichen Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Nebenkosten ohne Heizkosten) von 643,20 Euro nunmehr maximal 764,50 Euro als angemessen zu berücksichtigen sein.

Für Neuss (Rhein-Kreis Neuss) seien für einen 3-Personenhaushalt anstelle einer monatlichen Bruttokaltmiete von 611,20 Euro nunmehr maximal 764,50 Euro als angemessen zu berücksichtigen.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Alle Leistungsbezieher, denen nicht die volle Bruttokaltmiete bewilligt wurden, sollten Widerspruch erheben und die Überprüfung bestandskräftiger Bescheide beantragen.

Die Pressemitteilung des SG Düsseldorf finden Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_10_2019_/index.php

 

 

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
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