Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Kilometerleasing und Restwertleasing

Internetredaktion am 23. März 2011

Die Neuß-Grevenbroicher Zeitung interviewte Rechtsanwalt Tobias Goldkamp von der Kanzlei Szary, Breuer, Westerath und Partner zu den Unterschieden zwischen Kilometerleasing und Restwertleasing sowie den von ihm erstrittenen Urteilen gegen die GMAC Leasing GmbH.

Herr Goldkamp, welchen Haken hat dieses Restwert-Leasing?

Tobias Goldkamp Am weitesten verbreitet waren bisher Kilometer-Leasing-Verträge. Blieb man am Ende unter der Laufleistung, bekam man Geld zurück, andernfalls zahlte man drauf. Auf jeden Fall hatte man es selbst in der Hand. Beim Restwert-Leasing wird am Anfang festgehalten, was der Leasing-Rückläufer am Ende noch wert sein soll. Bringt er den Preis nicht, zahlt der Kunde die Differenz.

Kann der Kunde das abschätzen?

Goldkamp Eben nicht. Kein Privatmann kann die Marktentwicklung über einen solchen Zeitraum prognostizieren. Das macht dieses Leasing gefährlich. Ich glaube auch, dass Schindluder in der Form getrieben werden kann, dass bei der Kalkulation ein höherer Restwert angenommen wird, als realistisch zu erwarten ist, um zu niedrigen Monatsraten zu kommen. Für den, der das nicht durchschaut und an ein günstiges Angebot glaubt, kommt das dicke Ende in Form einer hohen Nachforderung. Das ist Täuschung, weil der Kunde über die wahre wirtschaftliche Belastung, die ihm durch den Vertrag entsteht, nicht aufgeklärt wurde.

Ihr Rat?

Goldkamp Wer einen solchen Vertrag hat sollte prüfen, ob auf ein Restwertrisiko deutlich hingewiesen wird. Es ist, wie so oft: Entscheidend ist das Kleingedruckte.

Erschienen in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 22.03.2011

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