Aufsatz „Erstberatung des künftigen Erblassers“ erschienen
Internetredaktion am 8. Februar 2021Im Aufsatz „Erstberatung des künftigen Erblassers“ erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp, was bei der Beratung von Erblasserinnen und Erblassern zu beachten ist. Goldkamp ist Fachanwalt für Erbrecht in Neuss. Der Aufsatz richtet sich an im Erbrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR) hat in ihrer 2. Ausgabe für das Jahr 2021 auf Seiten 108-114 den Aufsatz „Erstberatung des künftigen Erblassers“ veröffentlicht. Darin gibt der Autor Rechtsanwalt Tobias Goldkamp Hinweise, welche Aspekte bei der erbrechtlichen Beratung eine Rolle spielen und wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte damit umgehen können.
Der Aufsatz behandelt u.a. folgende in der erbrechtlichen Beratung relevanten Aspekte:
- Person des Mandanten
- Anwendbarkeit deutschen Erbrechts
- Ehe, Güterstand, Scheidung
- Kinder
- Wirtschaftliche Verhältnisse der Nachkommen
- Lebzeitige Zuwendungen
- Besondere Leistungen eines Abkömmlings
- Bisherige Verfügungen von Todes wegen
- Sonstige vorhandene erbrechtliche Regelungen
- Vermögenssituation im Überblick
- Vorerbschaften und Vorvermächtnisse
- Auslandsvermögen
- Gesellschaftsvermögen
- Landwirtschaftliches Sondererbrecht
- Dingliche Belastungen, Rückübertragungspflichten und Veräußerungsverbote
- Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
- Vollmacht
Die Zeitschrift erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sind. Zudem ist die Zeitschrift beim Nomos-Verlag abonnierbar.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.