Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

DEKRA wegen Falschbegutachtung verurteilt

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 28. Juni 2011

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Dekra, weil sie bei Bewertungsgutachten Erkenntnisse über Marktschwankungen unberücksichtigt ließ.

Die Dekra-Gutachten bildeten die Grundlage, auf der die BMW Leasing GmbH gegenüber BMW-Händlern intern Kilometerverträge abrechnete. Weil sich die ermittelten Restwerte als nicht marktgerecht erwiesen, verklagten einige BMW-Händler die Dekra wegen Falschbewertung.

Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Dekra auf Daten der von Eurotax-Schwacke zurück griff.

Ihr lagen jedoch Erkenntnisse vor, dass diese Daten nicht mehr der jeweils aktuellen Marktentwicklung entsprachen.

In zwei Grundurteilen entschied das LG Stuttgart, dass die Dekra ihre Gutachterpflichten verletzt hat und auf Schadensersatz haftet.

Die Dekra hat gegen die Urteile Berufung eingelegt.

Trotzdem sollte jeder, zu dessen Lasten mit einem Dekra-Bewertungsgutachten abgerechnet wurde, z.B. bei Leasingvertrag mit Restwertabrechnung, die Bewertung überprüfen.

Vor allem für Leasingnehmer von Restwertverträgen ist die Entscheidung des LG Stuttgart interessant, weil ihnen gegenüber häufig auf Basis von Dekra-Gutachten abgerechnet wird. Wir bieten Betroffenen eine kostenlose Vorprüfung von Leasingabrechnungen an.

Auch für Autohändler, die Einkaufsvereinbarungen mit Gutachterpreisen abgeschlossen haben, sind die Erkenntnisse aus den Urteilen interessant.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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