Sozialrecht

Hartz – IV- Leistungen sind verfassungswidrig

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 10. Februar 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen.

Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz. Kritik übten sie vor allem an der Berechnungsmethode. Diese sei nicht transparent genug, erklärten die Richter.

Die Höhe der Leistungen sei gegenwärtig zwar weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“, jedoch seien die gegenwärtigen Sätze „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden.“

Die aktuellen Sätze reichten aus, um Grundbedürfnisse wie Unterkunft und Nahrung zu decken. Bedürfnisse, die darüber hinaus gingen, beispielsweise Theaterbesuche oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen, seien zu kurz gekommen. Auch die finanziellen Bedürfnisse von Kindern seien nicht korrekt ermittelt worden.

Bei Erwachsenen seien von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter. „Schätzungen ins Blaue hinein“ seien aber mit den Anforderungen des Grundgesetzes nicht vereinbar. Der Gesetzgeber müsse sie daher „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren“ neu berechnen, forderten die Karlsruher Richter.

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis dahin sind die aktuellen Bestimmungen weiter gültig.

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