Allgemein | Arbeitsrecht

Personalabbau ist kein Patentrezept

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 7. Oktober 2009

Täglich hören wir durch neue Insolvenz- oder Krisenmeldungen in den Medien, dass die Rezession ihre Opfer fordert. Wenn die Um­sätze sinken, bedrohen die Kosten die Exis­tenz vieler Unternehmen. Diese Zwangslage führt oftmals zu Personalabbau, da die Mitarbeiter einen Großteil der Kosten verursachen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind aber nicht immer zwingend erforderlich. Das deutsche Arbeitsrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten in Krisenzeiten, um das Know-how und die Produktivität im Unternehmen zu erhalten. Schließlich wollen Sie beim nächsten Aufschwung nicht hinter Ihren Wettbewerbern zurückstehen, weil Ihnen die Mitarbeiter fehlen.
Bevor die betriebswirtschaftliche Situation wirklich den Personalabbau erzwingt, sollten daher alle Alternativen durchdacht werden.
Folgende Möglichkeiten gibt es beispielsweise:
• Flexible Arbeitszeit oder Arbeitszeitkonten
• Regelungen zu Überstunden
• Betriebsferien einführen; Urlaub bündeln
• Urlaub verringern
• Gehaltskürzung durch Änderungskündigung
• Gehälter variabler gestalten
• Freiwillige Leistungen (Weihnachtsgeld, Boni) streichen
• Befristungen nicht verlängern
• Kurzarbeit
• Fremden Dienstleistern kündigen und mit eigenem Personal arbeiten
• Keine Zeitarbeiter einsetzen
• Ausstieg aus dem Arbeitgeberverband
In vielen Fällen ist ein vorhandener Betriebsrat einzuschalten. Er wird sich sinn­
vollen Maßnahmen nicht in den Weg stellen, da Personalabbau keinesfalls in seinem Interesse liegt.
Bevor eine der vorbeschriebenen Maßnahmen umgesetzt wird, sollten sorgfältig die Konsequenzen bedacht werden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Ihnen gerne behilflich.

Rechtsanwalt Ralf Klingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Ralf Klingen
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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