Rauer Umgangston rechtfertigt keine Drohung
Rechtsanwalt Ralf Klingen am 19. Juni 2013Ein rauer Umgangston am Arbeitsplatz ist keine Entschuldigung.
Einem Straßenbauarbeiter war von seinem Chef nach 25 Jahren gekündigt worden. Der Grund: Er hatte ihm mit den Worten „Ich hau dir vor die Fresse“ Prügel angedroht. Der Arbeiter hatte diese Kündigung nicht hinnehmen wollen und vor Gericht vorgebracht, der Umgangston sei allgemein rau gewesen und er sei von seinem Chef massiv bedroht worden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Zumal er ein Jahr zuvor wegen einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. In zweiter Instanz endete die Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 8. Mai 2013 mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung bei 3.000 Euro Abfindung zu.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.