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Rauer Umgangston rechtfertigt keine Drohung

Rechtsanwalt Ralf Klingen am 19. Juni 2013

Ein rauer Umgangston am Arbeitsplatz ist keine Entschuldigung.
Einem Straßenbauarbeiter war von seinem Chef nach 25 Jahren gekündigt worden. Der Grund: Er hatte ihm mit den Worten „Ich hau dir vor die Fresse“ Prügel angedroht. Der Arbeiter hatte diese Kündigung nicht hinnehmen wollen und vor Gericht vorgebracht, der Umgangston sei allgemein rau gewesen und er sei von seinem Chef massiv bedroht worden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Zumal er ein Jahr zuvor wegen einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. In zweiter Instanz  endete die Auseinandersetzung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 8. Mai 2013 mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung bei 3.000 Euro Abfindung zu.

Rechtsanwalt Ralf Klingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsberatung:

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